Sichern Sie sich bis zu 40 % Zuschuss durch die staatliche Förderung der BAFA für die Investition in eine neue energieeffiziente Druckluftanlage.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die „alte“ Förderung in die neue Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (EEW) überführt. Unter dem „Modul 1: Querschnittstechnologien“ werden weiterhin Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch den Einsatz hocheffizienter Druckluftanlagen gefördert.
Höhe der Förderung
30 % der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionskosten (Artikel 38 AGVO)
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 %
Förderfähig sind zudem Nebenkosten im Zusammenhang mit der förderfähigen Investition
Diese können maximal 30% der Investitionskosten betragen
Zu den Nebenkosten zählen die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Maßnahme stehenden und nicht aus Eigenleistung des antragstellenden Unternehmens erbrachten Kosten für die Planung und Installation. Hierzu gehören auch die Kosten für Aufstellung, Montage und Anschluss an vorhandene Systeme zur Herstellung der Betriebsbereitschaft. Inbetriebnahme Kosten sind nach wie vor nicht förderfähig.
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
Installation einer übergeordneten Steuerung
Installation einer Wärmerückgewinnung
Neu-/Ersatzinvestition eines Schraubenkompressors
Netto-Investitionen von mindestens 2.000 Euro
Neuerdings gibt es übrigens keine Obergrenze der Investitionssumme – nur bei der Zuwendung je Standort- Vorhaben liegt sie nun bei 30.000,– Euro. Höchstgrenze pro Unternehmen für alle Fördermaßnahmen innerhalb von 3 Jahren: 200.000 Euro (Förderung).
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